Informationen zur Aufsichts-Pflicht im „Offenen Garten“ für Eltern und andere aufsichtspflichtige Personen
Offener Garten bedeutet:
Der Garten ist für alle geöffnet.
Alle Besucher:innen können kommen und gehen, wie sie wollen.
Ohne sich anmelden oder abmelden zu müssen.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufsicht in den Fällen des sogenannten „Offenen Treffs“ in Jugend-Zentren oder ähnlichen Einrichtungen.
Der Offene Garten des Stadt-Jugend-Ring Regensburg (kurz: Stjr) ist ein offenes Angebot im Sinne des Konzepts „Offener Treff“.
Daher übernehmen die Mitarbeiter:innen des Stjr während des „Offenen Gartens“ keine Aufsichtspflicht für die Besucher:innen.
Der „Offene Garten“ wird von uns begleitet, aber nicht betreut.
Das heißt:
Kinder und Jugendliche nehmen freiwillig an diesem Angebot teil.
Sie können jederzeit das Angebot und den Garten verlassen.
Im Garten befindet sich zu den Öffnungs-Zeiten des offenen Angebots jederzeit mindestens ein:e Mitarbeiter:in.
Alle Besucher:innen sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich.
Das Kommen und Gehen der Kinder und Jugendlichen wird von uns nicht kontrolliert.
Bringen Sie als Eltern oder Aufsichtspflichtige Personen Ihre Kinder zum offenen Angebot, wird damit nicht automatisch die Aufsichtspflicht übertragen.
Während des „offenen Gartens“ liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen (den Eltern oder Aufsichtspflichtigen Personen).
Es kann vorkommen, dass bei kurzfristigem Erkranken oder Ausfall von Mitarbeiter:innen der Garten nicht geöffnet werden kann oder früher schließen muss.
In der Regel wird dann ein Aushang an der Eingangs-Tür gemacht.
Im „offenen Garten“ stellt das Personal des Stjr sicher, dass vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkannt werden.
Die Besucher:innen werden so von Schäden bewahrt werden.
Kinder und Jugendliche werden vor möglichen Gefahren gewarnt und über das richtige Verhalten belehrt.
Beim Verstoß gegen unsere Anweisungen wird zunächst eine Ermahnung ausgesprochen.
Bei wiederholtem Verstoß werden von uns Konsequenzen ausgesprochen (z. B. Hausverbot).
Während der Öffnungszeiten stehen den Besucher:innen die Mitarbeiter:innen jederzeit als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.