Infor­ma­tio­nen zur Aufsichts-Pflicht im „Offe­nen Garten“ für Eltern und ande­re aufsichts­pflich­ti­ge Personen

Offe­ner Garten bedeutet:

Der Garten ist für alle geöffnet.

Alle Besucher:innen können kommen und gehen, wie sie wollen.

Ohne sich anmel­den oder abmel­den zu müssen.

Es besteht keine gesetz­li­che Pflicht zur Aufsicht in den Fällen des soge­nann­ten „Offe­nen Treffs“ in Jugend-Zentren oder ähnli­chen Einrichtungen.

Der Offe­ne Garten des Stadt-Jugend-Ring Regens­burg (kurz: Stjr) ist ein offe­nes Ange­bot im Sinne des Konzepts „Offe­ner Treff“.

Daher über­neh­men die Mitarbeiter:innen des Stjr während des „Offe­nen Gartens“ keine Aufsichts­pflicht für die Besucher:innen.

Der „Offe­ne Garten“ wird von uns beglei­tet, aber nicht betreut.

Das heißt:

Kinder und Jugend­li­che nehmen frei­wil­lig an diesem Ange­bot teil.

Sie können jeder­zeit das Ange­bot und den Garten verlassen.

Im Garten befin­det sich zu den Öffnungs-Zeiten des offe­nen Ange­bots jeder­zeit mindes­tens ein:e Mitarbeiter:in.

Alle Besucher:innen sind für ihr Verhal­ten selbst verantwortlich.

 

Das Kommen und Gehen der Kinder und Jugend­li­chen wird von uns nicht kontrolliert.

Brin­gen Sie als Eltern oder Aufsichts­pflich­ti­ge Perso­nen Ihre Kinder zum offe­nen Ange­bot, wird damit nicht auto­ma­tisch die Aufsichts­pflicht übertragen.

Während des „offe­nen Gartens“ liegt die Aufsichts­pflicht bei Ihnen (den Eltern oder Aufsichts­pflich­ti­gen Personen).

Es kann vorkom­men, dass bei kurz­fris­ti­gem Erkran­ken oder Ausfall von Mitarbeiter:innen der Garten nicht geöff­net werden kann oder früher schlie­ßen muss.

In der Regel wird dann ein Aushang an der Eingangs-Tür gemacht.

Im „offe­nen Garten“ stellt das Perso­nal des Stjr sicher, dass vorher­seh­ba­re Gefah­ren voraus­schau­end erkannt werden.

Die Besucher:innen werden so von Schä­den bewahrt werden.

Kinder und Jugend­li­che werden vor mögli­chen Gefah­ren gewarnt und über das rich­ti­ge Verhal­ten belehrt.

Beim Verstoß gegen unse­re Anwei­sun­gen wird zunächst eine Ermah­nung ausgesprochen.

Bei wieder­hol­tem Verstoß werden von uns Konse­quen­zen ausge­spro­chen (z. B. Hausverbot).

Während der Öffnungs­zei­ten stehen den Besucher:innen die Mitarbeiter:innen jeder­zeit als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.